AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten die wesentlichen Regelungen für den Umgang und die Nutzung der Online-Plattformen www.miethaenger.com, www.mietdachboxen.de betrieben durch Sebastian Hubrich, Bachstr. 11, 12555 Berlin (im Folgenden „MietFirma“ genannt), und allen Nutzern bei Rechtsgeschäften und rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen zwischen dem Nutzer und der MietFirma. Abweichende Geschäftsbedingungen des Nutzers finden keine Anwendung.

  1. Allgemeines

Die MietFirma betreibt zum Zwecke der Vermietung der genannten Gegenstände bzw. Fahrzeuge mehrere Internetseiten, auf denen die Mietartikel verbindlich gebucht werden können. Die Nutzer sind verpflichtet, bei der Nutzung der Plattform sowie anderer Leistungen der MietFirma die geltenden Gesetze zu befolgen.

  1. Vertragsgrundlagen

Maßgeblich für die angebotenen Produkte sind die angegebenen Produkt-, Beschaffenheits- und Leistungsbezeichnungen. Sie stellen jedoch keine Haltbarkeits-, oder Beschaffenheitsgarantien bzw. Zusicherungen von Eigenschaften dar. Die Angaben stellen keine verbindlichen Angebote, sondern lediglich Produkt- und Preisinformationen dar. MietFirma unterliegt keinen speziellen Verhaltenskodizes.

  1. Vertragsschluss

Mit Abschluss des Bestellvorganges und Akzeptierung der AGB sowie der Datenschutzbestimmungen gibt der Nutzer ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Mietvertrages ab, indem er auf den Button „Zahlungspflichtig bestellen“ klickt.

Wenn Sie den MietFirma Bestell- und Reservierungsprozess unter Einfügen der dort verlangten Angaben durchlaufen haben, bekommen Sie im Schritt 4 eine E-Mail an Ihre E-Mailadresse gesendet. Darin befindet sich ein Link, den Sie anklicken müssen, um das verbindliche Angebot bei MietFirma zu bestätigen und Missbrauch auszuschließen. Wird der Link nicht bestätigt findet keine Buchung statt.
MietFirma nimmt das Angebot durch Übersendung einer Bestätigung oder der Ware, je nachdem was zuerst erfolgt, an, so dass dann ein wirksamer Mietvertrag abgeschlossen wurde. Fehler bei der Eingabe der Daten kann der Nutzer vor Abgabe des endgültigen Angebots durch Überprüfung der ihm angezeigten Übersicht prüfen und ggfs. nach Betätigung des „Zurück“ Buttons korrigieren.

Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung. Der Vertragstext wird nach dem Vertragsschluss von der MietFirma gespeichert und ist somit nach Vertragsschluss für Sie bei uns zugänglich bzw. abrufbar. Ihre Bestelldaten werden in unserer Datenbank gespeichert. Sofern Sie diese in gedruckter Form wünschen, können Sie die „Bestellbestätigung“ ausdrucken. Diese erscheint auf Ihrem Bildschirm, nachdem Sie die Bestellung abgeschickt haben. Sie erhalten zusätzlich alle relevanten Daten Ihrer Bestellung / Reservierung per E-Mail, die ebenfalls ausgedruckt werden können.

Den Vertragstext kann der Nutzer im Browser durch einen Klick auf die rechte Maustaste auf dem Computer abspeichern oder über die Druckfunktion des Browsers ausdrucken.

Vertragsgegenstand ist das gewählte Mietobjekt mit dem jeweiligen Leistungsumfang zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. MietFirma ist zu Leistungsänderungen berechtigt, sofern der Nutzungsumfang dem Grunde nach erhalten bleibt.

  1. Vertragspartner

Der Vertrag kommt zwischen der MietFirma und dem online angegebenen Nutzer oder dem direkt auf dem Mietvertrag angegebenen Mieter ,auch genannt Mieter1, zu Stande. Mieter1 kann als Mieter2 einen sog. berechtigten Fahrer angeben, der berechtigt ist den Mietartikel zu nutzen. Anderen Personen ist die Nutzung nicht gestattet. Der Mietartikel wird auf dem Vertrag mit Bezeichnung und ggf. Kennzeichen vermerkt. Mietartikel können sein Fahrzeuge, Anhänger oder Dachboxen nebst Zubehör.

  1. Pflichten des Mieter1 / Mieter2

Der Mieter1 & Mieter2/ berechtigte Fahrer verpflichten sich, den Mietartikel schonend und fachgerecht zu behandeln, alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten und regelmäßig zu prüfen, ob sich das Fahrzeug / der Mietartikel in verkehrssicheren Zustand befindet, sowie den Mietartikel ordnungsgemäß zu verschließen bzw. gegen unbefugte Benutzung zu sichern.

  1. Mietpreise

Es gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste. Die Mietpreise verstehen sich inkl. Mehrwertsteuer, Ausstattung und Zubehör je nach Mietartikelmodell, Wartungsdienst, Verschleißreparaturen. Auf dem Mietvertrag wird die vereinbarte Haftpflichtversicherung, Teilkaskoversicherung und Vollkaskoversicherung vermerkt.
Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeugs anfallenden Gebühren, Maut, Abgaben, Bußgelder und Strafen für die der Vermieter in Anspruch genommen wird. MietFirma erhebt dafür als Ausgleich für den Verwaltungsaufwand je Vorgang eine Bearbeitungspauschale von 20,00 EUR innerhalb Deutschland und 40,00 EUR für Auslandsvorgänge. Der Mieter kann einen geringeren Schaden nachweisen.

  1. Berechnung

Der Mietpreis wird bis zur Mietartikelrücknahme durch den Vermieter, bei dem vertraglich vereinbarten Vermietbetrieb berechnet. Eine Rücknahme erfolgt nur, zu der im Mietvertrag vereinbarten Zeit. Bei Mietartikelrücknahme vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit, ist der volle Mietpreis zu zahlen.

  1. Zahlung, Zahlungsverzug, Abnahmeverzug

MietFirma liefert gegen Vorkasse und ist nicht zur Vorleistung verpflichtet. Wenn MietFirma gegen Rechnung liefert, tritt Verzug mit der Folge der Entrichtung von Verzugszinsen spätestens 30 Tage nach Lieferung und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung ein. Für den Fall des Verzugs berechnet MietFirma Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins, bei Unternehmern 9 Prozentpunkten über dem Basiszins. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens wird hierdurch nicht berührt.
Die Zahlung hat bar im Ladengeschäft oder im Online Shop per Rechnung zu erfolgen. MietFirma behält sich das Recht vor, im Einzelfall bestimmte Zahlarten auszuschließen. Die Bezahlung durch Senden von Bargeld oder Schecks ist nicht möglich. Die Haftung bei Verlust wird ausgeschlossen. Bei Zahlung per Vorkasse erfolgt die Versendung der Ware unverzüglich nach Zahlungseingang.
Nach der Bestätigung des schriftlichen oder mündlichen Reservierung durch den Vermieter, ist der Mieter verpflichtet, den Gesamtmietpreis, bzw. bei Vereinbarung eine Anzahlung, innerhalb von 14 Tagen, zu leisten. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist, ist der Vermieter, nicht mehr an die Bestätigung gebunden. Bei kurzfristigen Buchungen ist der voraussichtliche Gesamtmietpreis sofort fällig.
Bei Anmietung ist eine Anzahlung zu leisten, die von MietFirma unter Berücksichtigung von Mietdauer und Fahrzeug, Mietpreis und aus gewählten Zusatzprodukten und Serviceleistungen ermittelt wird.
Der Restbetrag oder Nachzahlungsbetrag bei Verlängerung ist bei der Rückgabe des Fahrzeuges oder des Mietartikels zu zahlen soweit der Mietpreis aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung kreditiert wird, er ist 14 Tage nach Zugang der jeweiligen Rechnung fällig, es sei denn die Parteien haben ein davon abweichendes individuelles Zahlungsziel vereinbart.
Nach Verzugseintritt wird für jede Mahnung eine Gebühr von 5,00 EUR erhoben. Kommt der Mieter in Verzug, beträgt der Verzugszins 5 % Punkte über dem jeweiligen Basiszinssatz. Der Mieter kann einen geringeren Verzugsschaden nachweisen.

  1. Geschenkgutscheine

Gutscheine sind nicht an Personen gebunden und sind nicht rückzahlbar. Bei Verlust oder Diebstahl können Gutscheine nicht zurückerstattet werden. Sie entsprechen der gesetzlichen Mindestgültigkeit. Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Erwerb des Gutscheins und der Buchung mehr als sechs Monate liegen. Ändern sich danach bis zur Einlösung des Gutscheines die Buchungspreise beim Vermieter so ist dieser berechtigt, die Preissteigerung dem Mieter bei der Buchung in Rechnung zu stellen..

  1. Kautionen

Bei Übergabe des Mietartikels muss vom Mieter eine Kaution hinterlegt werden.
Die Höhe der Kaution richtet sich nach dem Mietartikel, ob eine Auslandsfahrt gebucht ist und der Staatsbürgerschaft des Mieter. Die Kaution wird auf dem Mietvertrag zusammen mit dem Zustand des Fahrzeugs bestätigt. Wird das Fahrzeug unbeschädigt zurückgebracht, wird die Kaution zurückerstattet. Im Falle eines Schadens wird die Kaution bis zur vollständigen Schadensregulierung einbehalten und mit der Schadensrechnung verrechnet. Einzelne Mietartikel sind von Auslandsfahrten ausgeschlossen dieses ist auf dem Vertrag vermerkt.

  1. Reservierung und Stornierung

Sie können die Mietartikel persönlich, schriftlich oder online buchen. Bei Stornierungen des Mietvertrags durch den Mieter, sind folgende Stornogebühren in Prozent zu entrichten:
10% bis 7 Tage | 20% bis 4 Tage | 40% bis 2 Tage | 60% bis 1 Tag | 80% kleiner 1 Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn oder bei nicht Abholung. Der Mietartikel ist spätestens eine Stunde nach dem vereinbarten Übernahmezeitpunkt zu übernehmen, danach ist der Vermieter nicht mehr an die Reservierung gebunden, der Vorgang wird storniert. Sollte ein vorbestellter Mietartikel infolge eines Unfalls, technischen Defekts, höherer Gewalt oder verspäteter Rückgabe durch einen Vormieter, zum vereinbarten Vertragstermin nicht zur Verfügung gestellt werden können, kann der Mieter1 und Mieter2 hieraus gegenüber dem Vermieter, keinerlei Rechte geltend machen. Wird der Mietartikel nicht abgeholt, erhält der Mieter keine Rückerstattung, ebenso verlieren Gutscheine ihre Gültigkeit.

  1. Übergabe und Rückgabe

Bei Mietartikelübergabe wird der Zustand des Mietartikels im Mietvertrag festgehalten und durch die vorbehaltlose Gegenzeichnung des Mieters anerkannt. Die Abholung und Rückgabe der Mietartikel, erfolgt zu der im Mietvertrag angegebenen Zeit. Bei vom Mieter nicht angemeldeter Verspätung (online, per E-Mail oder telefonisch) verbunden mit einer Umbuchung des Folgekunden und dem verbundenen Verwaltungsaufwand, erhebt MietFirma eine Bearbeitungspauschale von 35,00 EUR, bei angemeldeter Verspätung des Mieter kann auf diese Gebühr verzichtet werden. Fallen Folgevermietungen dadurch aus muss der verspätete Mieter 80% der entgangenen Mieteinnahmen tragen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens behält sich der Vermieter vor. Der Mieter kann einen geringeren Schaden nachweisen. Die Mietartikel werden sauber übergeben, und sind in sauberen Zustand zurück zugeben. Ist die Reinigung bei Rückgabe durch den Mieter ganz oder teilweise nicht erfolgt, so hat dieser 20,00 EUR Reinigungskostenpauschale zu zahlen. Der Mieter kann einen geringeren Schaden nachweisen. Sollten zu entsorgende Gegenstände auf oder in dem Mietartikel hinterlassen werden, werden diese zu Kosten des Mieters entsorgt, sowie verdeckte Schäden am Mietartikel können innerhalb von 7 Tagen nach Rückgabe nachberechnet werden. Bei Mietartikelrückgabe vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit, bleibt der volle vertraglich vereinbarte Mietpreis bestehen, eine Rückerstattung erfolgt nicht.

  1. Voraussetzungen für den Mieter1 und Mieter2

Das Mindestalter des Mieters1 und oder des Mieter2 muss 19 Jahre betragen. Ferner muss der Mieter bzw. der berechtigte Fahrer im Besitz eines gültigen Ausweis und Führerschein sein, die entsprechende Fahrerlaubnisklasse wird vorausgesetzt sowie 1 Jahr Fahrpraxis. Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst und dem im Mietvertrag angegebenen Fahrer bei dem mit der Angestellten Berufsfahrer in dessen Auftrag gelenkt werden, Der Mieter ist verpflichtet, auf Verlangen MietFirma Name und Anschrift aller Fahrer des Fahrzeugs bekannt zu geben, sofern diese nicht im Mietvertrag selbst genannt sind die Fahrer sind Erfüllungsgehilfen des Mieters.

  1. Verbotene Nutzungen

Dem Mieter / berechtigten Fahrer ist untersagt, das Fahrzeug oder den Mietartikel zu folgenden Zwecken zu verwenden:
a. zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests,
b. zur Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen, giftigen, radioaktiven oder sonst gefährlichen Stoffen,
c. zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind,
d. zur Weitervermietung und Verleihung.
e. für sonstige Nutzungen, die über den vertraglichen Gebrauch hinausgehen.
Eine verbotene Nutzung führt zum Verlust des Versicherungsschutzes und kann weitere rechtliche Schritte zur Folge haben. Bei unerlaubter Weitervermietung an Dritte wird der Vermieter dem Mieter in jedem Fall eine Vertragsstrafe von 200,00 EUR in Rechnung stellen.

  1. Reparaturen

Reparaturen, die notwendig werden, um die Betriebssicherheit des Mietartikel zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zum Preis von 50,00 EUR ohne weiteres, größere Reparaturen nur mit Einwilligung des Vermieters, in Auftrag gegeben werden. Die Reparaturkosten trägt der Vermieter gegen Vorlage der entsprechenden Belege, soweit der Mieter nicht für Schäden haftet. Für Reifenschäden leistet der Vermieter keinen Ersatz der aufgewendeten Kosten. Glas und Frostschäden gehen in jedem Fall zu Lasten des Mieters. Reparaturen die notwendig werden, um die Verkehrssicherheit des Mietartikel zu gewährleisten, müssen vom Mieter unverzüglich nach Feststellung des Mangels beseitigt bzw. in Auftrag gegeben werden. Die Kosten der Rückführung des Mietartikels bei einem technischen Defekt hat der Mieter zu tragen, ebenso die dadurch entstandenen Kosten für Mieter1 und Mieter2.

  1. Verhalten bei Unfällen

Der Mieter hat die Pflicht, nach einem Unfall jeglicher Art auch bei indirekter Beteiligung, sofort den Vermieter zu verständigen per E-Mail und Telefon. Eine Verständigung der Polizei hat zu erfolgen, wenn dies zur Feststellung des Verschuldens des Fahrers notwendig ist, wenn Personen verletzt wurden oder der voraussichtliche Schaden 200,00 EUR übersteigt, sofern nicht anders die erforderlichen Feststellungen zuverlässig getroffen werden können. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.
Brand, Diebstahl und Wildschäden sind vom Mieter, dem Vermieter und bei einem Schadensbetrag über 50,00 EUR auch der zuständigen Polizeibehörde und oder Försterei unverzüglich anzuzeigen.
Der Mieter hat den Vermieter, selbst bei geringfügigem Schaden, einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstatten. Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen und oder internen Kennzeichen der beteiligten Mietartikel enthalten. Für jeden vom Mieter verschuldeten Schaden erhebt MietFirma dafür als Ausgleich für den Verwaltungsaufwand je Vorgang eine Bearbeitungspauschale von 20,00 EUR. Der Mieter kann einen geringeren Schaden nachweisen.

  1. Haftung und Rechte des Mieters

Der Mieter1 und der Mieter2 sind berechtigt, den gemietet Mietartikel in verkehrsüblicher Weise zu benutzen. Des Weiteren sind insbesondere gesetzliche Bestimmungen zu beachten wie Sonntag- und Feiertagsfahrverbote, Regelungen zur 100 km/h Zulassung.
Der Mieter haftet für von ihm selbst, oder vom berechtigten Fahrer verursachte Schäden für Reparaturkosten, jedoch nur in Höhe der im Mietvertrag vereinbarten Selbstbeteiligung wenn diese greift.
Der Mieter haftet jedoch für Unfallschäden unbeschränkt, sofern er oder der berechtigte Fahrer, den Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat oder der Schaden durch Alkohol, Drogen oder durch sonstige Rauschmittel verursachte Fahruntauglichkeit entstanden ist.
Hat der Mieter oder der berechtigte Fahrer Unfallflucht begangen, oder seine Pflichten gemäß (Ziffer 14) dieser Bedingungen verletzt, so haften Mieter und berechtigter Fahrer als Gesamtschuldner. Der Mieter haftet für Schadensnebenkosten (Sachverständiger-, Abschlepp-, Mietausfallkosten, Wertminderung und Kosten für Fahrer, Beifahrer und Gepäck). Die Kosten können gesondert in Rechnung gestellt werden. Der Mieter haftet im Übrigen voll für alle Schäden: a. die bei der Benutzung durch einen nicht berechtigten Fahrer (Ziffer 11), b. zu verbotenem Zweck (Ziffer 12), c. durch das Ladegut (Falschbeladung z.B. Bagger auf einem Autotransporter), d. durch unsachgemäße Behandlung, e. durch Überladung des Fahrzeuggesamtgewicht, f. durch nicht entfernten Schnee oder Eis, g. durch Falschbenutzung des Mietzubehörs entstanden sind. Unter dem Verzicht auf den Nachweis der Vermietmöglichkeit haftet der Mieter, dem Vermieter während der Reparatur des Mietartikels in Höhe der Tagesmiete für den täglichen Mietausfall. Bis zur Rückgabe haftet der Mieter für den Mietartikel und Schäden die durch den Mietartikel entstanden sind, bis zur schriftlichen Bestätigung des tatsächlichen Rückgabezeitpunkts auf dem Mietvertrag. Der Mieter haftet bei unbestätigter Rücknahme, aber nur bis zum Abholzeitpunkt der Folgevermietungen.

  1. Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet nur für Schäden, die auf grobes Verschulden zurückzuführen sind. Darüber hinaus, haftet er nur soweit, wie der Schaden durch die Kraftfahrzeughaftpflicht abgedeckt ist. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und Schadensersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist. Ebenfalls von dem Haftungsausschluss ausgenommen, ist die Haftung für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von MietFirma, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) bleiben unberührt. Der Vermieter ist nicht zur Verwahrung von Gegenständen verpflichtet, die der Mieter im Mietartikel zurück lässt. Mieter-, Kunden-, und sonstige Fahrzeuge die auf den Gelände der MietFirma oder deren Mietstationen parken, haben keinen Versicherungsanspruch gegenüber dem Vermieter.

  1. Versicherungsschutz

Das Fahrzeug ist gemäß den jeweils geltenden Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) wie folgt versichert:
a. Der Versicherungsschutz für das gemietete Fahrzeug erstreckt sich auf eine Haftpflichtversicherung mit einer max. Deckungssumme bei Personenschäden und Sachschäden von 50 Mio. EUR Die max. Deckungssumme je geschädigte Person beläuft sich auf 8 Mio. EUR und ist auf Europa beschränkt.
b. Ausgenommen von der Versicherung ist die Verwendung der Fahrzeuge für die erlaubnispflichtige Beförderung gefährlicher Stoffe gem. § 7 GefahrgutVStr und Mietartikel die keine Fahrzeuge sind.
c. Der Versicherungsschutz für das gemietete Fahrzeug erstreckt sich weiterhin, wenn möglich und vom Kunden gewählt, auf die Teilkaskoversicherung im üblichen Umfang (Brand/ Diebstahl) und wenn möglich und gewählt eine Vollkaskoversicherung, gewähltes wird passend auf der Vertragsvorderseite ausgewiesen.
d. Die Selbstbeteiligung die der Mieter zu tragen hat, wird auf der Vertragsvorderseite passend ausgewiesen.
e. Jeder im Rahmen des Mietvertrages vereinbarte Versicherungsschutz entfällt insbesondere, wenn ein unberechtigter Fahrer das Fahrzeug/Mietartikel gebraucht, wenn der Fahrer des Fahrzeuges bei Eintritt des Versicherungsfalles nicht die vorgeschriebene Fahrerlaubnis hat sowie bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.

  1. Widerrufsrecht

MietFirma weist darauf hin, dass ein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß §312g Abs. 2 S. 1 Nr. 9 BGB nicht besteht.

  1. Datenschutz

Alle personenbezogenen und auftragsbezogenen Daten werden grundsätzlich vertraulich behandelt. MietFirma nutzt und speichert die Daten ausschließlich zur Bearbeitung und Abwicklung ihrer Bestellung und nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Daten werden anschließend gespeichert.
Zur Abwicklung von Kreditkartenzahlungen und Bankeinzüge werden Ihre Zahlungsdaten an die Kreditkartengesellschaft bzw. die Bank weitergeleitet. Darüber hinaus werden Ihre Daten nicht an Dritte weitergegeben. Sie können Ihre gespeicherten Daten abfragen, ändern oder löschen lassen. Sie können Ihre Einwilligung zur Datenspeicherung jederzeit widerrufen.

  1. Liefervorbehalt

Eine Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands per Rechnung.
Auslandslieferungen nur per Vorkasse.
Fahrzeuglieferung Bedürfen persönlicher Absprache.

  1. Versandkosten

MietFirma liefert Gutscheine deutschlandweit versandkostenfrei.

  1. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises behält sich die MietFirma
das Eigentum an der gelieferten Ware vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.

  1. weitere allgemeine Bestimmungen

Die Aufrechnung gegenüber Forderungen des Vermieters ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Mieters oder eines berechtigten Fahrers möglich.
Sämtliche Rechte und Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung gelten zugunsten und zulasten des berechtigten Fahrers.
Solange und soweit in dieser Vereinbarung nichts geregelt ist sind die Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) und die Vorschriften der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) entsprechend anzuwenden. Dies gilt auch für sich aus dieser Vereinbarung ergebenden Unklarheiten.

  1. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Vertragssprache & anwendbares Recht

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Berlin, sofern der Besteller nicht Verbraucher ist. Alle Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Vertragssprache ist deutsch.

Stand: 04 Dezember 2018